Der Bundesgerichtshof und die Kekse: rechtliche Änderungen bei Website-Cookies

Was ein neues Urteil des BGH für Websitebetreiber:innen bedeutet.

Die digitale Welt ist ständig in Bewegung. Das macht sie so spannend, stellt uns aber auch immer wieder vor neue Herausforderungen. Aktuell sorgt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Wirbel, über die wir heute informieren möchten.

Es geht mal wieder um Cookies, also kleine Textdateien, die beim Surfen im Netz an den eigenen Browser gesendet werden und uns im besten Fall das digitale Leben erleichtern. Vereinfacht gesprochen sorgen Cookies dafür, dass Nutzer:innen wiedererkannt und bestimmte Einstellungen gespeichert werden. Die entscheidende Frage ist, wann Nutzer:innen nach genau diesem Einverständnis gefragt werden.

Keine Zustimmung, keine Kekse.

"Opt-out ist, wenn ihr Mitbewohner gerade Ihre Pizza verspeist hat und Sie mit vollem Mund fragt, ob Sie sie hatten essen wollen", schrieb unsere Kollegin Clara kürzlich in einem Fachartikel. Ganz ähnlich bewertet das auch der Bundesgerichtshof, der mit seinem jüngsten Urteil zur Thematik dem digitalen Pizza-Klau eine klare Absage erteilt: Am 28. Mai entschied das Gericht, dass Cookies nur zulässig sind, wenn Nutzer:innen freiwillig und aktiv ihre Einwilligungen erteilen. Konkret bedeutet das: Seitenbetreiber:innen dürfen künftig nur dann Cookies einsetzen, wenn der oder die Nutzer:in – und das ist der springende Punkt – vorab sein oder ihr Okay dazu gegeben hat. Mit anderen Worten: Opt-out ist out, Opt-in ist in.

Während die gängige Praxis in den letzten Jahren häufig auf ein Opt-out hinauslief, Nutzer:innen also über Cookies informiert wurden und diese erst nachträglich ablehnen konnten, wird sich nun voraussichtlich eine Opt-in-Praxis durchsetzen. Einzige Ausnahme von dieser Regel: technisch notwendige Cookies, die dafür sorgen, dass eine Website funktioniert. Dies erfordert bei vielen Websites weitreichende Änderungen, die rechtliche Relevanz haben. Datenschutz ist kein Nice-to-have.

Und was jetzt?

Natürlich können wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Dafür gibt es bekanntlich Jurist:innen, die davon mehr verstehen als wir. Wovon wir aber eine Menge verstehen, sind umsetzbare Lösungen im Einzelfall – zum Beispiel in Ihrem. Die opt-in-male Lösung – Entschuldigung, den mussten wir bringen – ist nämlich wie immer individuell. Sie hängt unter anderem von den Cookies ab, die eine Website verwendet. Bei Fragen zum Thema oder Interesse an einer Bestandsaufnahme helfen wir gerne!

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