Neues Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit

Warum es sich lohnt, schon heute aktiv zu werden

Nils Schnell · März 2024 in Digitale Welt

Eine neue Hose muss her, im Wohnzimmer fehlt noch ein schöner, großer Flachbildfernseher für gemütliche Filmabende: Mit schnellen Wischbewegungen durchstöbern wir die neuesten Angebote, zoomen mit zwei Fingern in Produktbilder, um Details zu sehen, und tippen auf Beschreibungen, um weitere Informationen zu erhalten. Online-Shopping ist doch intuitiv, schnell und bequem, oder?

Webseiten müssen barrierefrei werden.

Nicht für alle, denn rund 13 Millionen Menschen in Deutschland haben physische oder kognitive Einschränkungen und kämpfen im Internet mit zu kleinen Schriftgrößen, fehlender Kopf- oder Sprachsteuerung von Webseiten und komplexen Menüstrukturen. Auch ältere Menschen sind mit den digitalen Angeboten oft überfordert.

Um das Leben in Deutschland und Europa inklusiver und selbstbestimmter zu gestalten, sollen Produkte und Dienstleistungen jetzt barrierefreier werden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (50 Punkte bei Scrabble 😇), kurz BFSG, tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Wir zeigen, was dahintersteckt und warum es sich lohnt, es schon heute auf dem Schirm zu haben. ☂

Digitale Barrierefreiheit: Das gilt ab 2025

Was genau bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit? Es geht darum, digitale Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen, also auch für Menschen mit dauerhaften, temporären und situationsbedingten Einschränkungen. Und Überraschung: In eine solche Situation kann jede:r kommen. Zum Beispiel auch du, wenn du in einem belebten Café sitzt und Audioinhalte einer Webseite nicht verstehen kannst. Aber zurück zum neuen BFSG.

Das BFSG gibt es bereits seit 2021, als die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Damals ging es um die Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen. Nun sind auch privatwirtschaftliche Unternehmen an der Reihe und werden verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Dabei geht es primär darum,

  • die Seite per Tastatur bedienbar zu machen,
  • Schrift und Kontraste anzupassen,
  • Links auch mobil zu optimieren,
  • die Sprache leicht verständlich zu machen,
  • eine gute Struktur aufzubauen und
  • Formulare barrierefrei zu gestalten.

Wer muss jetzt aktiv werden?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt insbesondere für Webseiten von Banken, Personenbeförderungs- und Mediendiensten. Aber auch Unternehmen im Online-Handel mit mindestens zehn Mitarbeiter:innen müssen das BFSG einhalten.

Wer jetzt denkt: Ich betreibe aber keinen Online-Shop, sollte noch einmal genauer hinschauen. Denn nicht nur im E-Commerce gibt es „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“, auch Services wie eine Online-Terminbuchung fallen darunter.

Alles barrierefrei, oder nicht?

Wir sind provokant und behaupten: Euer Angebot entspricht mit ziemlicher Sicherheit nicht der digitalen Barrierefreiheit. Damit seid ihr nicht allein, denn ein Testbericht der Aktion Mensch zeigt, dass von 78 der meistbesuchten Online-Shops in Deutschland nur ein Viertel barrierefrei zugänglich ist. Viele Webseiten sind ohne Maus nicht bedienbar oder weisen zu geringe Kontraste zwischen Schrift und Hintergrund auf. Das ist zu wenig für die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt. Und ja, wir wissen, dass in Deutschland gerade beim Thema Digitalisierung noch viel Luft nach oben ist. Aber die gute Nachricht ist, dass wir nicht erst stapelweise Genehmigungen per Fax und Post hin und her schicken müssen, um unsere eigenen Produkte und Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen.

Digitale Barrierefreiheit: Schon jetzt reagieren

Um einen ersten Überblick zu bekommen, welche Fehler die eigene Website hat und an welchen Schrauben noch gedreht werden muss, sollte die Website geprüft werden. Das Problem: Selbst in größeren Unternehmen fehlt oft die Expertise, um die jetzt notwendigen Schritte zu gehen. Doch kein Problem, denn nun kommen wir ins Spiel. Gemeinsam schauen wir, ob eure Webseite den Anforderungen des BFSG entspricht und wenn nicht, wie wir sie bis 2025 barrierefrei gestalten.

Wir glauben, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch eine Chance ist. Denn je mehr Menschen die Website eines Unternehmens nutzen können, desto größer wird die Zielgruppe. Außerdem profitiert auch das Image eines Unternehmens, das auf digitale Barrierefreiheit setzt. Umso wichtiger ist es aber, dass am Ende alle Menschen am digitalen Leben teilhaben können. 🧡

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