Bilddatenbanken und Stockfotos

Bildrecherche und Bildlizenzen: Teil 2

Hessen Tourismus Website · April 2015 in Expertise

Der heiße Scheiß von damals

Dieser Artikel gehört zu unserem Frühwerk, das bedeutet: Damals waren die beschriebenen Sachverhalte aktuell, jetzt haben sie wahrscheinlich schon etwas Staub angesetzt.

Im zweiten Teil unserer Artikelserie „Bildrecherche und Bildlizenzen“ werfen wir einen genaueren Blick auf die große Welt der Stockdatenbanken und Stockfotos. Neben Bildern unter Creative Commons-Lizenzen (CC) bieten Stockdatenbanken wie GettyImages, CorbisImages, Fotolia und Shutterstock eine weitere Möglichkeit, professionelle Bilder zu recherchieren.

Stockfotos werden in der Regel von professionellen Fotografen produziert, weisen also eine oftmals spürbar höhere Qualität auf als CC-Motive. Zudem produzieren Stockfotografen häufig ganze Serien zu einem Thema, so dass der Kunde eine große Auswahl an Motiven hat.

Dafür kosten Stockfotos immer Geld, wobei die Beträge je nach Datenbank differieren und auch von der Lizenz abhängen, die der Kunde beim Kauf erwirbt. Möglich sind zwei unterschiedliche Lizenztypen, nämlich lizenzfreie (RF, royality free) und lizenzpflichtige (RM, rights managed) Bilder.

Lizenzfrei vs. lizenzpflichtig – in keinem Fall kostenlos

Im Falle lizenzfreier Motive richtet sich der Preis nach der Größe bzw. Auflösung des Bildes, die erworbenen Motive dürfen zeitlich und örtlich uneingeschränkt vom Käufer genutzt werden. Sollen mehrere Personen dasselbe Motiv lizenzfrei nutzen dürfen, wie es in Agenturen beispielsweise üblich ist, bieten die Bilddatenbanken Lizenzerweiterungen an. Im zweiten Fall hängt der Preis von der konkreten Nutzung (Medium, Auflage, Verbreitungsgebiet u. ä.) ab. In beiden Fällen teilen sich Bildagentur und Künstler die Einnahmen an den Werken.

Urheber- und Quellenangabe

Wie die Bilder eingesetzt werden dürfen, ob und wo Urheber und Quelle (Stockdatenbank) erwähnt werden müssen, hängt natürlich von den Lizenzbedingungen der anbietenden Bilddatenbank ab. Bei der Verwendung im redaktionellen Kontext ist die Nennung des Urhebers direkt unterhalb des Bildes oder alternativ im Impressum bei den meisten Agenturen Pflicht. In jedem Fall sollten die Anforderungen stets beim entsprechenden Anbieter in den FAQs nachgelesen werden, im Zweifelsfall hilft natürlich auch der Kundendienst weiter.

Fotolia und Shutterstock bieten jeweils lizenzfreie Bilder an und verlangen in ihren Nutzungsbedingungen, dass Bilder, die im redaktionellen Kontext bzw. in impressumspflichtigen Formaten verwendet werden, mit dem Namen des Künstlers sowie der Angabe der Quelle gekennzeichnet werden (© Name bzw. Alias des Fotografen / fotolia.com bzw. Name des Künstlers/shutterstock.com). Fotolia weist zudem explizit darauf hin, dass in Fällen von Flyern, Werbeplakaten und -anzeigen Quellenangabe und Urhebernennung zwar gewünscht, aber nicht verpflichtend sind.

Im Falle von lizenzpflichtigen Produkten, wie sie beispielsweise von CorbisImages angeboten werden, ist die Nutzung des Produktes „am jeweiligen gebührenpflichtigen Content zeitlich auf ein Jahr beschränkt, beginnend mit dem Datum des Tags der Rechnungsstellung. Dem Kunden ist nicht gestattet, den gebührenpflichtigen Content sowie das Endprodukt nach Vertragsablauf zu verbreiten, zu veröffentlichen oder auf andere Art und Weise zu nutzen, es sei denn, dies ist in der Rechnung des jeweiligen Contents ausdrücklich gestattet.“ Auch in diesem Fall ist die Nennung von Urheber und Quelle bei der Verwendung im redaktionellen und impressumspflichtigen Zusammenhang in Form von „© Name des Fotografen/Corbis“ verpflichtend.

Ab ins Impressum

Gerade das scheinbar elegante Platzieren von Urheber- und Quellenangabe im Impressum ist nicht ganz unproblematisch: Aktuell berichtete t3n von einem Fall, in dem ein Website-Betreiber abgemahnt wurde, obwohl er das verwendete Stock-Foto, wie von der Datenbank Fotolia gefordert, im Impressum gekennzeichnet hatte. Die abmahnende Kanzlei begründete dies damit, dass nicht nachvollziehbar sei, welche Bilder auf der Website von ihrem Mandanten sind. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte bis zur endgültigen Klärung am besten die Urhebernennung direkt unterhalb des verwendeten Bildes vornehmen.

Wertige Bilder, die den Content einer Arbeit auf einen Blick zusammenfassen, ein Problem illustrieren oder auch überspitzt darstellen, sind ein Gewinn für jedes Projekt. Der Vergleich verschiedener Anbieter lohnt in jedem Fall.

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